Gespräch mit der Referentin für die Betreuung des Deutschen Sportausweises beim DOSB
Daniela Güntert im Interview
Redaktion: Der LSV Schleswig-Holstein empfiehlt seinen Sportvereinen, sich beim Deutschen Sportausweis anzumelden. Frau Güntert, was ist der Nutzen für Vereine und Verbände, den Deutschen Sportausweis einzuführen?
DG: Die Vereine können ihren Mitgliedern zahlreiche neue Vorteile und bereits bestehende Leistungen mit der Hilfe einer einzigen Karte, also aus einem Guss anbieten - und das Ganze ist dann auch noch kostenlos. Der Deutsche Sportausweis ist eine Art Alleskönner: Er funktioniert als Mitgliedsausweis, vereinfacht die Vereinsverwaltung, verbessert die Servicequalität in Vereinen und Verbänden und bindet die Mitglieder so noch besser an den Verein. Zugangskarte zu Vereinseinrichtungen, Spind-Öffner, Spielerpass – die technischen Möglichkeiten hierzu sind gegeben. Auf diese Weise werden organisatorische Abläufe ermöglicht oder effektiver gestaltet, um Mitgliedergewinnung, Mitgliederbindung und Mitgliederverwaltung im Verein zu steigern. Davon profitieren auch die Verbände. Genauso wichtig für die Vereine sind die gestiegenen Chancen bei der Sponsorensuche, auch dadurch können sie ihren Vereinsmitgliedern unterm Strich mehr bieten. Jeder teilnehmende Verein und jeder Verband, der das System Deutscher Sportausweis unterstützt, vergrößert gleichzeitig auch den Nutzen für alle anderen Vereine.
Redaktion: Wie ist das gemeint, dass jeder teilnehmende Verein den Nutzen für alle mit steigert?
DG: Der organisierte Sport stellt in der Bundesrepublik Deutschland zirka ein Viertel der Bevölkerung. Jeder Verein, der den Ausweis für seine Mitglieder bestellt, vergrößert so den Kreis derjenigen, die die mit dem Ausweis verbundenen wirtschaftlichen Vorteile überhaupt nutzen können. Je mehr mitmachen und je mehr Ausweise genutzt werden, desto attraktiver wird das Gesamtsystem für potenzielle Wirtschaftspartner. Dieser Lernprozess hat aber schon begonnen. Immer mehr Vereine erkennen die Gesamtzusammenhänge mit ihrem Stadt- oder Kreissportbund, ihrem Landessportverband oder dem zugehörigen Landesfachverband. Am Ende kommt es darauf an, dass alle Teilnehmer diese Option auch nutzen und ihre Vorteile freigeschaltet haben.
Redaktion: Wie sieht es denn mit dem Datenschutz aus?
DG: Es gibt ein vorbildliches und offiziell geprüftes Datenschutzkonzept, das mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands erarbeitet wurde. Beispielsweise werden die Vorteilswelten generell nur denjenigen Vereinsmitgliedern angezeigt, die ihre persönliche Zustimmung dafür geben. Vereine werden durch diesen Prozess entlastet und das einzelne Mitglied entscheidet für sich selbst, wie es angesprochen werden darf.
Redaktion: Wie kommen Vereinsmitglieder zu ihrem Deutschen Sportausweis?
DG: Indem sie ihren Verein dazu bewegen, dabei mitzumachen. Mitglieder können sich nicht einzeln anmelden. Nur Vereine sowie Sportbünde und -verbände, die zum organisierten Sport gehören, können ihre Ausweise für ihre Mitglieder bestellen. Unter www.dosb.de sind die entsprechenden Kontaktformulare zu finden, um die Vertragsunterlagen anzufordern.
Redaktion: Was wünschen Sie sich beruflich für 2012?
DG: Viele neue Vereine, die die Vorteile des Deutschen Sportausweises für sich und ihre Mitglieder nutzen. Und dass die Sportbünde und -verbände mit offenen Fragen zum Thema Deutscher Sportausweis nicht zögern, sondern einfach direkt auf mich zukommen.
Frau Güntert, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
DOSB/LSV ar
Vereine können Kosten für Software sparen
Gute Nachricht für 91.000 deutsche Sportvereine: Sie können ab sofort Softwarespenden von Microsoft erhalten. Dies ist das Ergebnis von Gesprächen, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit der Stiftungszentrum.de Servicegesellschaft mbH führte.
Bisher waren Sportvereine nicht förderberechtigt. Auf der IT-Spendenplattform www.stifter-helfen.de stellt Microsoft rund 150 Produkte als IT-Spende für gemeinnützige Organisationen zur Verfügung.
Die Stiftungszentrum.de Servicegesellschaft mbH mit Hauptsitz in München wurde 1995 mit dem Ziel gegründet, professionelle Dienstleistungen für gemeinnützige Stiftungen zu möglichst günstigen Konditionen anzubieten. Das IT-Spendenportal Stifter-helfen.de - IT forNonProfits wird von Stiftungszentrum.de in Partnerschaft mit der US-amerikanischen NGO TechSoup Global betrieben.
Offerieren Sie als SEC-Inhaber Ihren Mitgliedern ISTAF 2011 - Tickets mit 25% bis 50% Rabatt
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,
nur eine Woche nach den Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Daegu (Südkorea) erlebt auch Berlin in diesem Jahr wieder ein ganz besonderes Sportspektakel: das 70. Internationale Stadionfest (ISTAF) am 11. September 2011. Deutschlands größtes und berühmtestes Leichtathletik-Meeting präsentiert genau 90 Jahre nach seiner Erstauflage im Jahr 1921 über 220 Weltklasse-Athleten in 16 Disziplinen. Unvergessen bleibt der Fabel-Weltrekord über 800m von David Rudisha im letzten Jahr!
Helfen Sie alle mit, dass das 70. ISTAF am 11. September 2011 ein ebenso großer Erfolg wird. Seien Sie live dabei, wenn sich die besten Leichtathleten der Welt im Berliner Olympiastadion messen!
Als SEC-Inhaber erhalten Sie für sich und Ihre Mitglieder Tickets der Kategorien 3 und 4 mit 25 % Rabatt. Bei Erwerb ab 10 Tickets zahlen Sie sogar nur die Hälfte für alle Tickets!
Tickets zu Sonderkonditionen für alle Mitglieder des LSB Niedersachsen
Ticket Standard-Preis LSB-Preis ab 10 Tickets
Preiskategorie 3 19,00 14,25 9,50
Preiskategorie 4 9,00 6,75 4,50
Alle Preise pro Ticket in EUR brutto inkl. MwSt, Stadionplan siehe www.istaf.de
Senden Sie einfach das Antwortformular (>> zum Antwortformular) an Fax: 030-30 111 86-20
oder eine Email an: tickets@istaf.de, Stichwort „Niedersachsen".
Dieses Angebot gilt befristet bis zum 31. August 2011.
Gerne steht Ihnen für Rückfragen Frau Krahn von der Agentur TOP Sportmarketing unter Tel. 030-30 111 86 66 zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und auf spannende Wettkämpfe!
Neuer Freiwilligendienst im Sport
Ab Juli 2011 gibt es für engagierte Menschen die Möglichkeit, einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Sport durchzuführen. Zielsetzung des BFDs im Sport ist, das bisher bestehende Engagement zu stärken, die ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Verein oder Verband zu entlasten und eine Qualitätssteigerung für Mitglieder sicherzustellen.
Die bundesweite Einführung des BFDs soll den Wegfall von ca. 90.000 Zivildienstleistenden und deren Tätigkeiten auffangen und wird in vielen gesellschaftsrelevanten Bereichen, unter anderem auch im Sport, angeboten.
Im Unterschied zum FSJ bietet der BFD auch über 27-Jährigen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Freiwilligendienstes zu engagieren und eigene Erfahrungen und Kompetenzen weiterzugeben (hier ist ein Arbeitsumfang von 20,5 Stunden möglich).
Damit der BFD das FSJ im Sport nicht verdrängt, gibt es auch eine inhaltliche Abgrenzung. Während das FSJ hauptsächlich in der Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt wird, werden beim BFD andere Tätigkeitsbereiche möglich sein, zum Beispiel die Organisation von Veranstaltungen oder Projekten, Unterstützungsarbeiten für den Vorstand, Betreuung einer Homepage, Seniorinnen- und Seniorenbetreuung im Verein, Unterstützung von Sportlern mit Handicap, Ausübung von handwerklichen oder gärtnerischen Tätigkeiten, und vieles mehr.
Während des 12-monatigen BFDs im Sport gibt es eine pädagogische Begleitung und Betreuung der BDFlerinnen und BFDler, unter anderem in Form von Seminaren und Fortbildungen. Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 200,- bis 300,- Euro (je nach Arbeitsumfang) und werden sozialversichert.
Auf die Einsatzstellen kommen Kosten in Höhe von 420,- Euro zu (wenn ein BFDler oder eine BFDlerin mit 39 Stunden/Woche eingestellt wird) oder Kosten in Höhe von 180,- (wenn 20,5 Stunden abgeleistet werden).
Die Koordination und Verwaltung des BFDs im Sport in Niedersachsen erfolgt durch den ASC Göttingen von 1846 e.V., in Kooperation mit der Sportjugend Niedersachsen. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.fsj-sport.de, bei Fragen wenden Sie sich bitte an Lena Nessler, Tel.: 0551-5174659, Email: nessler@fsj-sport.de
2011 ist das europaweite Jahr der Freiwilligenarbeit!
Vereinssport ohne Ehrenamt? Undenkbar! Ehrenamtliches Engagement bildet die Basis für Sportvereine in Deutschland. Genauso sieht das auch die Europäische Union und hat das Jahr 2011 zum offiziellen Jahr der Freiwilligenarbeit ernannt. Ein besonderer Anlass für besondere Ehrenamts-Aktionen? Ja! Die Initiative www.dankeEhrenamt.de verfolgt das gleiche Ziel und sagt Danke, „Danke Ehrenamt!"
Profitieren auch Sie als Ehrenamtlicher von vielen Danke-Angeboten & zahlreichen Gewinnen!
Dankeschön für´s Ehrenamt!
Ab sofort steht auch den ehrenamtlich Engagierten das einzigartige Mobilitäts-Angebot der ASS Athletic SportSponsoring GmbH zur Verfügung, das bislang nur Spitzensportler und Funktionäre nutzen konnten.
Geschichten teilen und gewinnen!
Erzählen Sie unter www.dankeEhrenamt.de von Ihrer Arbeit. Berichten Sie von Ihren schönsten Erlebnissen oder den kuriosesten Vorkommnissen in Ihrem Verein. Jede eingestellte Geschichte wird sofort prämiert - außerdem nehmen Sie automatisch an einer Verlosung für Sie und Ihren Verein teil!
Keine Einbußen für ehrenamtlich tätige Hartz-IV-Empfänger
Auch künftig müssen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen nicht damit rechnen, dass sie durch ihre Tätigkeit in Sportvereinen und Verbänden finanziell schlechter gestellt werden. Das hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat bei der Neufassung der Hartz-IV-Regelungen beschlossen. Spitzenverbände hatten sich deutlich gegen einen ursprünglich diskutierten Entwurf ausgesprochen, der eine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für das Engagement in gemeinnützigen Vereinen und Verbänden vorgesehen hatte.
Das Gesetz in seiner künftig geltenden Form sieht vor, dass solche Aufwandsentschädigungen bis zu einer Höhe von 175 Euro im Monat wie bisher steuerfrei bleiben und nicht auf die Hartz-IV-Sätze angerechnet werden. Die ehrenamtlichen Leistungen von Leistungsempfängern, die sich als Jugendtrainer, Betreuer oder anderweitig engagieren, werden durch diese Regelung honoriert.
Quelle: DOSB
Sind minderjährige Übungsleiter haftpflichtversichert?
Viele Klubs sind heutzutage mehr als froh, wenn ihnen genügend Übungsleiter/innen für den Vereinsbetrieb zur Verfügung stehen. Darunter sind in der Regel auch zahlreiche Minderjährige, die ihrer Aufgabe mit viel Enthusiasmus nachgehen. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus, wenn einer Person, die einem minderjährigen Übungsleiter anvertraut wurde, etwas passiert?
Übungsleiter können im Sinne von § 662 ff. BGB sowohl unentgeltlich mit einem Anspruch auf Aufwandsentschädigung als auch gegen ein Entgelt (§ 611 BGB) für einen Verein tätig werden. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob der Übungsleiter minderjährig ist oder nicht. Das Gesetz schließt die Übungsleitertätigkeit von Minderjährigen also nicht aus. Da es sich bei dieser Altersgruppe aber um einen in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkten Jugendlichen handelt, bedarf es in solchen Fällen der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 107 BGB.
Ausgangspunkt für die Haftungsfrage ist zunächst eine Absichtserklärung, zum Beispiel eine Kursanmeldung, zwischen einem Teilnehmer und einem Verein. Der Verein beauftragt anschließend einen Übungsleiter mit der Wahrnehmung und Leitung dieser Aufgabe und haftet dadurch gemäß § 278 BGB für seine Erfüllungsgehilfen im Außenverhältnis. Im Innenverhältnis kann er diese bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Handlungen in Regress nehmen.
Gemäß § 832 BGB haftet der Verein bei Delikten als Aufsichtspflichtiger für die von ihm eingesetzten Übungsleiter. Der Übungsleiter selbst haftet hingegen aus § 823 BGB. Die Haftungsfrage ist also unabhängig von der Volljährigkeit zu betrachten, so dass auch vom Grundsatz her minderjährige Übungsleiter vom Verein eingesetzt werden können.
Ob einem minderjährigen Übungsleiter eine Gruppe anvertraut werden kann, muss der Vereinsvorstand jeweils im Einzelfall entscheiden. Dabei sollte er den minderjährigen Übungsleiter im Hinblick auf seine fachliche und menschliche Eignung sorgfältig aussuchen und diesen bei der Ausübung seiner Tätigkeit auch regelmäßig überwachen. Ob der minderjährige Übungsleiter eine Trainerlizenz hat, ist für den Versicherungsschutz nicht ausschlaggebend. Bei einem Minderjährigen ist bei der Haftungsfrage zusätzlich zu berücksichtigen, ob dieser die Gefährlichkeit seines Handelns erkennen konnte (§ 828 BGB). Die Frage der (eingeschränkten) Strafmündigkeit bei 14-18-jährigen spielt bei der zivilrechtlichen Haftung keine Rolle.
Im Sportversicherungsvertrag, der zwischen den Landessportbünden/-verbänden und der ARAG Sportversicherung geschlossen wurde, besteht Versicherungsschutz für Sportorganisationen und deren Einzelmitglieder, Übungsleiter/Trainerm, Erfüllungsgehilfen als Helfer und Mitarbeiter.
Dementsprechend ist für alle Übungsleiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherungsverträge gegeben. Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz erhalten Sie im Versicherungsbüro Ihres LSB/LSV oder unter www.arag-sport.de
Quelle: aragvid-arag 01/11
DOSB-Vereinsananalyse
Liebe Verantwortliche im Sportverein,
hier erwartet Sie eine spannende Herausforderung:
Die Online-Vereinanalyse!
In 80 Fragen „reisen“ Sie einmal quer durch alle wichtigen Bereiche Ihres Vereins:
- Vereinsführung
- Geschäftsführung und Verwaltung
- Vereinskultur und Kommunikation
- Sportentwicklung
- Sportbetrieb
- Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Ein schneller Check, der Ihnen zeigt, wo Ihr Verein heute steht und welche Perspektiven Sie ihm durch aktives Handeln eröffnen könnten.
Viel Stoff für Diskussionen und Entwicklungsgespräche. Und viele nützliche Tipps inklusive.
Und so funktioniert die Vereinsanalyse:
Jede der 80 Fragen können Sie mit ja oder nein beantworten. Ob Sie alle oder nur ausgewählte Fragen beantworten, entscheiden Sie selbst.
Wenn Sie im sechsten Kapitel auf „Weiter“ klicken,
erhalten Sie eine Aufstellung mit allen von Ihnen beantworteten Fragen – eine ideale Diskussionsgrundlage für Ihren Verein.
Zusätzlich lesen Sie, zu welchen Fragen und Antworten Ihnen die Online-Analyse Empfehlungen und Tipps geben kann.
Die Aufstellung können Sie als PDF abspeichern.
Nun viel Spaß und anregende Gespräche in Ihrem Verein!
Quelle: www.ehrenamt-im-sport.de
23.November 2009 - Zusammenschluss mit dem Deutschen Sportausweis

Ab sofort profitieren die Inhaber der SportEhrenamtsCard Niedersachsen (SEC) doppelt!
Durch den Zusammenschluss der SEC mit dem Deutschen Sportausweis – der nationalen Initiative von Landessportbünden und Spitzenverbänden unter Koordination des Deutschen Olympischen Sportbundes – erhalten die SEC-Inhaber neben den ihnen bekannten Vorteilen der SEC nun auch zusätzlich die Vorteile des Deutschen Sportausweises, z.B. eine bundesweit sportartübergreifende Sportlergemeinschaft im Internet und Vergünstigungen bei nationalen Wirtschaftspartnern.
1. Juni 2009 - Gültigkeit Ihrer persönlichen SEC
Einige SportEhrenamtsCards haben den Aufdruck
"gültig bis 08/09".
Diese werden von unseren Partnern weiterhin akzeptiert.
Über eine Aktualisierung Ihrer persönlichen SEC werden wir Sie rechtzeitig informieren
